Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 2 Abs. 2 BauGB gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Augsburg für den Bereich „Singoldstraße/Wernhüterstraße“ im Planungsraum Lechhausen (Planungsstand: 17.09.2019)
keine Einwendungen.