A-1. Landratsamt Aichach-Friedberg/15.01.2020/08.01.2020
Die Stellungnahme vom 15.01.2020 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Ausfertigung des Bebauungsplanes werden zur Kenntnis genommen und beachtet.
Kreisjugendamt/08.01.2020
Die Stellungnahme vom 08.01.2020 wird zur Kenntnis genommen. Die Empfehlung zur örtlichen Bedarfsplanung der Kita-Plätze wird zur Kenntnis. Auf Ebene der Bauleitplanung ist hier nichts zu veranlassen.
A-2. Bayerischer Bauernverband/30.12.2019
Die Stellungnahme vom 30.12.2019 wird zur Kenntnis genommen.
Zu Straßenbreite und Pflege
der Ortsrandeingrünung:
Die Stellungnahme wird der für die Ausführungsplanung zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung (Tiefbau) weitergeleitet und um Einbeziehung des Ortsverbands des BBV gebeten. Zu Verkehrssituation, Grünanlagen und Verkehrsinsel am östlichen Ende ergibt sich auf Ebene der Bauleitplanung kein Handlungsbedarf.
Zu Verkehrsinsel:
Die Ausführung der
Geschwindigkeitsreduzierungsmaßnahme wurde unter Berücksichtigung des
landwirtschaftlichen Verkehrs geplant. Es besteht keine weitere Veranlassung
einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs.
Zu Ausgleichsfläche:
Bezüglich der Bewertung der Ausgleichsflächen wird auf die Stellungnahme der durchführenden Landschaftsarchitektin verwiesen. Von den Fachbehörden ist kein Widerspruch zur Eingriffsregelung des gegenständlichen Entwurfs vorgelegt worden. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung wurde fachlich korrekt vorgenommen. Es wird auf die Begründung zu den grünordnerischen Festsetzungen und zur Maßnahmenbeschreibung der Ausgleichsfläche verwiesen.
Stellungnahme von xxxxxx xxxxxxxxx,
Landschaftsarchitektin, vom 13.03.2019:
„Im Rahmen der Brutvogelkartierung von Herrn Dr. Hermann Stickroth
fielen typische Mähwiesenpflanzen auf der Fläche südlich der Unterzeller Straße
auf. Eine Bewertung der Fläche gemäß der „Kartieranleitung für die
Biotopkartierung in Bayern“ (LfU 2018a) bzw. der Vorgaben zur Bewertung der Offenland- Lebensraumtypen nach Anhang I der
Fauna-Flora-Habitat-Richtline in Bayern“ (LfU 2018b) ergab, dass die Mähwiese
dem Lebensraumtyp „Artenreiche Flachland-Mähwiesen“ (LR6510) zuzuordnen ist.
Durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgte die Einstufung als
"faktisches FFH Gebiet".
Die Ausbildung der obigen Pflanzengesellschaften ist nur bei
entsprechender extensiver Pflege über einen längeren Zeitraum möglich,
kurzfristige Wetterereignisse haben keinen Einfluss auf die
Kartierungsergebnisse.
Des Weiteren ist es natürlich zutreffend, dass sich durch die extensive
Pflege der vergangenen Jahre der Lebensraumtyp "Artenreiche
Flachland-Mähwiese" ausbilden konnte. Maßgeblich für die Bewertung im
Rahmen der Bauleitplanung ist allerdings ausschließlich der tatsächliche IST-Zustand.
Die Art und Weise, wie der Lebensraumtyp entstanden ist, spielt hierbei
keinerlei Rolle.
Der erforderliche Ausgleichsbedarf für die "Artenreiche Flachland-Mähwiese" wurde gemäß dem Leitfaden "Bauen im Einklang mit der Natur" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen 2003, ermittelt und entspricht somit den rechtlichen Vorgaben nach §13 BNatSchG.“
A-3. Deutsche Telekom Technik GmbH/16.01.2020/15.02.2018
Die Stellungnahme vom 16.01.2020, in der auf die Stellungnahme vom 15.02.2018 verweisen wird, wird zur Kenntnis genommen. Die Informationen sind bereits Bestandteil der Begründung. Es besteht keine Veranlassung für eine Planänderung.