Sitzung: 20.02.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2020/064
Der Stadtrat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch
– BauGB – für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 13 für das Gebiet nördlich und südlich
der Unterzeller Straße im Stadtteil Wulfertshausen eine Baulandumlegung an.
In die Umlegung werden folgende Grundstücke einbezogen:
Flurnummern 1271, 1272, 1272/1, 1274, 1279, 1281, 1281/1, 1281/54, 1281/55, 1281/56, 1283/2 (Teilfl.) und 1283/3 (Teilfl.) der Gemarkung Wulfertshausen.
Die Stadt Friedberg überträgt die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aichach.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, nach der dem Stadtrat vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung und Vermessung Aichach über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Stadt sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.