Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

A - Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:

 

A 1. Landratsamt Aichach-Friedberg/17.03.2020/11.03.2020

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 17.03.2020 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Ausfertigung des Bebauungsplanes werden berücksichtigt.

 

Untere Immissionsschutzbehörde/11.03.2020

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die UIB mit den Immissionsfestsetzungen nach Einarbeitung der Änderungen mitgehen kann. Die redaktionelle Änderung wird gemäß der Anregung übernommen.

 

 

A 2. Wasserwirtschaftsamt/27.02.2020

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 27.02.2020 sowie der Verweis auf die Stellungnahme vom 23.04.2020 werden zur Kenntnis genommen.

Zu den in der Stellungnahme vom 23.04.2020 vom Wasserwirtschaftsamt abgegebenen Hinweisen hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 02.10.2019 bereits folgenden Beschluss gefasst: „Die Hinwiese werden zur Kenntnis genommen. Die wasserwirtschaftlichen Hinweise im Satzungstext werden entsprechend der Stellungnahme aktualisiert, die Begründung zur Lage im Überschwemmungsbereich bei HQExtrem ergänzt.“ Ein weiterer Beschluss ist nicht erforderlich.

 

A 3. Deutsche Telekom Technik GmbH/04.03.2020

 

Die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 04.03.2020 wird zur Kenntnis genommen.

Es wird auf die unverändert gültige Stellungnahme aus dem vorhergehenden Verfahrensschritt verwiesen. Der Planungs- und Umweltausschuss hat zu dieser am 02.20.2019 bereits folgenden Beschluss gefasst: „Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In den Satzungstext wird ein Hinweis zum Umgang mit vorhandenen Versorgungsleitungen übernommen.“ Ein weiterer Beschluss ist nicht veranlasst.

 

 

B - Öffentlichkeit:

 

B-1. Bürger 1/19.03.2020

 

Die Stellungnahme vom 19.03.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 1.: Tatsächlich gibt es auch innerhalb des inneren Allgemeinen Wohngebietes heute verschiedene zweigeschossige Wohnhäuser mit einer Wandhöhe von bis zu 6,50 m und Dachneigungen von mehr als 35° - wenngleich wesentlich weniger als die vom Einwender angeführten 40. Diese Gebäude werden durch die Festsetzung der im Gebiet zulässigen Haustypen in ihrem Bestand auch keineswegs eingeschränkt.

Um jedoch Ungleichbehandlungen zu vermeiden und Ersatzneubauten in der alten Form zu ermöglichen, soll die Haustypenfestsetzung angepasst werden. Haustyp 2 wird neu wie folgt festgesetzt: H2, max. II Vollgeschosse, max. WH 6,50, Sattel- Walm oder Zeltdach / DN 22°-48°.

 

Zu 2.: Die Festsetzung der GRZ von 0,35 im Allgemeinen Wohngebiet erfolgte auf Grundlage der vorgelagerten Bestandsuntersuchungen zur Rahmenplanung Friedberg-West im Jahre 2017. Als Ergebnis der damaligen intensiven Diskussion im Planungs- und Umweltausschuss sowie mit den zahlreich erschienenen betroffenen Anliegern im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung wurde als Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Nachverdichtung und dem nach weitgehendem Erhalt des Gebietscharakters die GRZ von 0,35 festgelegt, die überall dort, wo es aufgrund der Bestandsbebauung möglich ist, eine moderate (gegenüber dem Höchstwert (0,4 GRZ) der Baunutzungsverordnung leicht eingeschränkte) Nachverdichtung zulässt.

Die Festsetzung wird an dieser Stelle weiterhin als richtig erachtet. Eine Änderung ist nicht veranlasst.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

Abwesend:

StRin Hörmann von und zu Guttenberg

3.BMin Eser-Schuberth

StR Stamp

StR Dr. Straßer