Sitzung: 22.10.2020 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2020/280
B – Öffentlichkeit
B-1) Bürger 1/01.09.2020
Die Stellungnahme vom 01.09.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Zu dem erneut vorgebrachten Einwand die festgesetzte GRZ
betreffend hat der Planungs- und Umweltausschuss im vorherigen
Verfahrensschirtt beschlossen: „Die
Festsetzung der GRZ von 0,35 im Allgemeinen Wohngebiet erfolgte auf Grundlage
der vorgelagerten Bestandsuntersuchungen zur Rahmenplanung Friedberg-West im
Jahre 2017. Als Ergebnis der damaligen intensiven Diskussion im Planungs- und
Umweltausschuss sowie mit den zahlreich erschienenen betroffenen Anliegern im
Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung wurde als Kompromiss zwischen dem
Wunsch nach Nachverdichtung und dem nach weitgehendem Erhalt des
Gebietscharakters die GRZ von 0,35 festgelegt, die überall dort, wo es aufgrund
der Bestandsbebauung möglich ist, eine moderate (gegenüber dem Höchstwert (0,4
GRZ) der Baunutzungsverordnung leicht eingeschränkte) Nachverdichtung zulässt.
Die Festsetzung wird an dieser Stelle weiterhin als richtig erachtet. Eine Änderung ist nicht veranlasst.“
Zudem ist der Einwand nicht erneut zu berücksichtigen, da es sich um eine nur auf die geänderten Teile der Planunterlagen beschränkte Auslegung handelte.