B – Öffentlichkeit

 

B-1) Bürger 1/01.09.2020

Die Stellungnahme vom 01.09.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu dem erneut vorgebrachten Einwand die festgesetzte GRZ betreffend hat der Planungs- und Umweltausschuss im vorherigen Verfahrensschirtt beschlossen: „Die Festsetzung der GRZ von 0,35 im Allgemeinen Wohngebiet erfolgte auf Grundlage der vorgelagerten Bestandsuntersuchungen zur Rahmenplanung Friedberg-West im Jahre 2017. Als Ergebnis der damaligen intensiven Diskussion im Planungs- und Umweltausschuss sowie mit den zahlreich erschienenen betroffenen Anliegern im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung wurde als Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Nachverdichtung und dem nach weitgehendem Erhalt des Gebietscharakters die GRZ von 0,35 festgelegt, die überall dort, wo es aufgrund der Bestandsbebauung möglich ist, eine moderate (gegenüber dem Höchstwert (0,4 GRZ) der Baunutzungsverordnung leicht eingeschränkte) Nachverdichtung zulässt.

Die Festsetzung wird an dieser Stelle weiterhin als richtig erachtet. Eine Änderung ist nicht veranlasst.

Zudem ist der Einwand nicht erneut zu berücksichtigen, da es sich um eine nur auf die geänderten Teile der Planunterlagen beschränkte Auslegung handelte. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

StR Beutlrock             - vertreten durch StR Held

StR Stamp                  - vertreten durch StRin Bahner