A) Träger öffentlicher Belange

 

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/11.09.2020/24.08.2020

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 11.09.2020 wird zur Kenntnis genommen.

Die Präambel wird redaktionell angepasst, sodass diese dem aktuellen Stand entspricht.

Die textlichen Festsetzungen werden auf ein Minimum reduziert.

Die Bemaßung Richtung Süden wird in die Planzeichnung redaktionell ergänzt.

Die Hinweise zur Ausfertigung der Planunterlagen werden zur Kenntnis genommen.

 

Landratsamt Aichach-Friedberg/Verkehrswesen/24.08.2020

Die Stellungnahme vom 24.08.2020 wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis zur Abgrenzung der Zufahrt wird zur Kenntnis genommen und mit in die Begründung aufgenommen.

Auf dem Grundstück wird es ausreichend Platz geben, um mit dem Kraftfahrzeug wenden zu können. Somit ist ein Rückwärtsausfahren auf die Staatsstraße 2379 nicht notwendig. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

Die Hinweise zur Freihaltung des Sichtdreiecks an der Zufahrt werden zur Kenntnis genommen und mit in die Begründung aufgenommen. Da es sich hierbei lediglich um einen ca. 5 m breiten Streifen handelt wird hier auch lediglich eine Zufahrt ohne baulichen Anlagen entstehen. 

 

A-2) Polizeiinspektion Friedberg/13.08.2020

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 13.08.2020 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Freihaltung des Sichtdreiecks an der Zufahrt werden zur Kenntnis genommen und mit in die Begründung aufgenommen. Da es sich hierbei lediglich um einen ca. 5 m breiten Streifen handelt wird hier auch lediglich eine Zufahrt ohne baulichen Anlagen entstehen. 

 

A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/25.08.2020

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 25.08.2020 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise zum möglichen hohen Grundwasser werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Absatz hierzu wird in den textlichen Festsetzungen unter Hinweise und nachrichtliche Übernahme ergänzt.

 

A-4) Deutsche Telekom Technik GmbH/26.08.2020

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 26.08.2020 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

A-5) Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe/10.09.2020

Die Stellungnahme des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Adelburggruppe vom 10.09.2020 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

B) Öffentlichkeit

 

B-1) Bürger 1/10.09.2020

Die Stellungnahme vom 10.09.2020 wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg, die sich auf eine zu hohe Regelungsdichte in der vorliegenden Einbeziehungssatzung bezieht, werden die textlichen Festsetzungen auf ein Minimum reduziert. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend                               13

     

Abwesend:

StRin von und zu Guttenberg – vertreten durch StR Markus Rietzler