Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Aufgrund des § 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728) geändert worden ist und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Stadt Friedberg folgende

 

 

 

Satzung

über die Außerkraftsetzung der am 06.03.2019 bekannt gemachten Veränderungssperre

zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Dickelsmoor", Derching

 

 

 

 

§ 1

Außerkraftsetzung der Veränderungssperre

 

Die Veränderungssperre vom 21.02.2019, bekanntgemacht am 06.03.2019, wird außer Kraft gesetzt.

 

 

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich dieser Satzung ist im beiliegenden Lageplan des Baureferates der Stadt Friedberg vom 21.02.2019 stark umrandet dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Losinger Manfred

StRin Losinger Simone