Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, anwesend: 22

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der Aretinstraße und nördlich der Gartenstraße im Stadtteil Rinnenthal im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Flurnummern 56, 56/1 und 116/15 (Teilfläche) der Gemarkung Rinnenthal.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 15.07.2021 (Anlage 1) mit gestrichelter Linie stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet westlich der Aretinstraße und nördlich der Gartenstraße im Stadtteil Rinnenthal". Neben der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-       Errichtung von Wohngebäuden für die Deckung des Wohnraumbedarfs

-       Dabei Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die der Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, konkret für Senioren

-       Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung von Flächen

-       Bestandssicherung des Wohngebäudes und der Gaststätte mit maßvollen Erweiterungs-möglichkeiten

-       Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Aufwertung des Bereichs um den Maibaum herum als zentralem Ort von Rinnenthal

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              22

     

 

 

Abwesend:

StR Beutlrock

StR Fleig

StR Held

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg

StR Manfred Losinger

StR Pfundmeir

FrVe Sasse-Feile

StR Stamp

StRin Simone Losinger