Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 0

 

  1. Dem Antrag auf namentliche Abstimmung über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt.

 

Ja:                   12

Nein:                  0

Anwesend:      12

Einstimmig beschlossen

 

 

  1. Der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit noch zu definierendem Umgriff wird zugestimmt.

 

Ja:                    5 (3. BMin Eser-Schuberth, FrV Rockelmann, StR Losinger, StR Trinkl,           

                             StR Beutlrock)

Nein:                 7 (Erster BM Eichmann, FrV Kleist, FrV Hatzold, StR Pfundmeir, StR

                             Nießner, StR Rietzler, StR Stamp)

Anwesend:      12

Mehrheitlich abgelehnt

 

 

  1. Der Bebauung des Grundstücks Flur-Nr.1198/11, Gem. Wulfertshausen, Kirchstr. 34 a, mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage wird auf Grundlage der unter dem Aktenzeichen F -2021/037 eingereichten Planunterlagen gemäß § 34 BauGB zugestimmt.

 

Ja:                     9

Nein:                  3

Anwesend:      12

Mehrheitlich beschlossen

 

 

  1. Der Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 1198/0, Gem. Wulfertshausen, Kirchstr. 34 b, mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage wird auf Grundlage der unter dem Aktenzeichen F -2021/074 eingereichten Planunterlagen gemäß § 34 BauGB zugestimmt.

 

 

Ja:                    8

Nein:                 4

Anwesend:      12

Mehrheitlich beschlossen

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Die Beschlussvorschläge wurden einzeln abgestimmt, siehe Beschlusstext.

 

 

Ja:                                          

Nein:                                       

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12          

 

Abwesend:

StRin Hörmann von und zu Guttenberg – vertreten durch StR Rietzler

FrVe Sasse-Feile – vertreten durch StR Pfundmeir

StR Straßer – vertreten durch StR Trinkl

STR Wurzer