TOP Ö 11: Bekanntgabe einer Dringlichkeitsentscheidung: Gebäudesanierung des Rathauses - Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben aufgrund von Mehrkosten für Putz- und Malerarbeiten
Die
Dringlichkeit des Ersten Bürgermeisters vom 24.06.2021 über die Freigabe der
Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle 0689.9450.02 in Höhe von 9.000,00€
brutto wird zur Kenntnis genommen