Sitzung: 30.09.2021 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 13
Vorlage: 2021/324
Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7 für das Gebiet am westlichen Ortseingang des Stadtteils Haberskirch sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021 (Nr. 2021/177) n a c h Genehmigung und Ausführung aller in der Sitzungsvorlage geschilderten Lärmschutzwände/ Einfriedungen durch die Grundstückseigentümer entsprechend der in Ziffer C. I. und II. genannten Auflagen
- Max. 2,00 m hoch
- in Holz mit Holz oder Stahlpfosten
- einheitlich verlaufender Lattung senkrecht oder waagrecht min. auf den Grundstücken nördlich der St.-Stefan-Straße
- mit einer einheitlichen vollständigen Efeubegrünung (1 Pflanze pro Lärmschutzwandelement)
- Freihaltung des Sichtdreiecks von den Einfriedungen plus Zugabe einer Tiefe von 0,5 m für die Bepflanzung mit Efeu
- Kontrollpflicht durch die Eigentümer, dass Efeu nicht weiter als 0,5 m von der Einfriedung aus in das Sichtdreieck hineinwächst inkl. Zwangsgelder.