Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 13

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7 für das Gebiet am westlichen Ortseingang des Stadtteils Haberskirch sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021 (Nr. 2021/177) n a c h Genehmigung und Ausführung aller in der Sitzungsvorlage geschilderten Lärmschutzwände/ Einfriedungen durch die Grundstückseigentümer entsprechend der in Ziffer C. I. und II. genannten Auflagen

 

-       Max. 2,00 m hoch

-       in Holz mit Holz oder Stahlpfosten

-       einheitlich verlaufender Lattung senkrecht oder waagrecht min. auf den Grundstücken nördlich der St.-Stefan-Straße

-       mit einer einheitlichen vollständigen Efeubegrünung (1 Pflanze pro Lärmschutzwandelement)

-       Freihaltung des Sichtdreiecks von den Einfriedungen plus Zugabe einer Tiefe von 0,5 m für die Bepflanzung mit Efeu

-       Kontrollpflicht durch die Eigentümer, dass Efeu nicht weiter als 0,5 m von der Einfriedung aus in das Sichtdreieck hineinwächst inkl. Zwangsgelder.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                   9     

Nein:                                4     

Pers. beteiligt:                 0     

Anwesend:                    13     

     

 

Abwesend:

FrV Kleist – vertreten durch StR Schrall