Sitzung: 27.01.2022 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, pers. beteiligt: 1, anwesend: 10
Vorlage: 2022/009
Der Bebauungsplanentwurf ist mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.