Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Der Stadtrat beschließt die 52. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaikfreiflächenanlage („Solarpark Derching 2“) im Stadtteil Derching.

 

Die Änderung umfasst die Grundstücke Flurnummern 581, 580, 579, 578, 577, 576, 576/2, 563, 575/1, 575, 574, 753/1, 573, 572 der Gemarkung Derching.

 

Der Änderungsbereich soll gem. § 11 Abs. 2 BauNVO als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“ im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB dargestellt werden.

 

Der Nachweis über die Verfügungsvollmacht über alle genannten Flurstücke ist durch den Vorhabenträger zu erbringen. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.

 

Die Umgriffe der Flächennutzungsplanänderung sind im beiliegenden Lageplan vom 30.06.2022 stark umrandet dargestellt (Anlage 1). Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          4

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

 

 

Abwesend:

StRin Brülls

StR Dr. Mersdorf