Sitzung: 30.06.2022 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2022/186
Der
Stadtrat beschließt die 52. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche
Photovoltaikfreiflächenanlage („Solarpark Derching 2“) im Stadtteil Derching.
Die
Änderung umfasst die Grundstücke Flurnummern 581, 580, 579, 578, 577, 576,
576/2, 563, 575/1, 575, 574, 753/1, 573, 572 der Gemarkung Derching.
Der
Änderungsbereich soll gem. § 11 Abs. 2 BauNVO als Sonderbaufläche
mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“ im Sinne des
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB dargestellt werden.
Der Nachweis über die Verfügungsvollmacht über alle genannten Flurstücke
ist durch den Vorhabenträger zu erbringen. Der Vorhabenträger trägt die Kosten
des Bauleitplanverfahrens.
Die Umgriffe der Flächennutzungsplanänderung sind im beiliegenden Lageplan vom 30.06.2022 stark umrandet dargestellt (Anlage 1). Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.