Sitzung: 26.01.2023 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 21
Vorlage: 2022/406
A) Träger öffentlicher Belange
Die Stellungnahme nachstehender Behörde ist in Anlage 1 beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/11.01.2021
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom
11.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Da sich die Anregung nur auf den Bebauungsplan bezieht, wird die Anregung in
der Abwägung im Bebauungsplanverfahren gewürdigt.
A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/12.01.2021
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 12.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Da die
Anregungen überwiegend auf der Ebene des Bebauungsplans relevant sind, werden
entsprechende Anregungen in der Abwägung zum Bebauungsplan gewürdigt.
Die Information
bezüglich den Grundwasserständen (weniger als 3 m unter Gelände) wird als
Präzisierung in den Umweltbericht zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan
aufgenommen.
A-3) LEW Verteilnetz GmbH (LVN)/05.01.2021
Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 05.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Da die
Anregungen nur auf der Ebene des Bebauungsplans relevant sind, werden die
Anregungen in der Abwägung zum Bebauungsplan gewürdigt.
A-4) Polizeiinspektion Friedberg/11.12.2020
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion vom 11.12.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Da die Anregung
nur auf der Ebene des Bebauungsplans relevant ist, wird die Anregung in der
Abwägung zum Bebauungsplan gewürdigt.
A-5) Bayerischer Bauernverband/07.01.2021
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom 07.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Da die Anregung
nur auf der Ebene des Bebauungsplans relevant ist, wird die Anregung in der
Abwägung zum Bebauungsplan gewürdigt.
A-6) Stadtwerke Augsburg Holding GmbH/05.01.2021
Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 05.10.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Da die angedachte Straßenbahntrasse mit möglichem
Haltepunkt an der Kreuzung Seestraße / B 300 unter anderem der zukünftigen
Erschließung des Standorts dienen könnte, werden die vorgestellten Planungen
unter dem Punkt „Erschließung“ in die Begründung mit aufgenommen.