Sitzung: 30.03.2023 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25
Vorlage: 2023/102
A) Träger öffentlicher Belange
Die Stellungnahme nachstehender Behörde ist in Anlage 1 beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
A-1) LEW
Verteilnetz GmbH (LVN)/16.02.2023
Die Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 16.02.2023 wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis über die Verlegung der 20-kW-Freileitung wird dankend zur Kenntnisgenommen und die Planunterlagen (Planzeichnung und Begründung) entsprechend redaktionell angepasst.
A-2) Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten/06.03.2023
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten vom 06.03.2023 wird zur Kenntnis genommen. Die Einwände bzgl. der
verkehrlichen Belange werden auf Ebene des Bebauungsplanes im Rahmen der
Abwägung behandelt.
A-3) Bund
Naturschutz/13.03.2023
Die Stellungnahme des Bund
Naturschutz vom 13.03.2023 wird zur Kenntnis genommen. Bei der vorliegenden
Planung handelt es sich um die Ermöglichung einer Umnutzung eines seit einigen
Jahren leerstehenden Bestandsgebäudes, wodurch die Versiegelung zusätzlicher
neuer Flächen vermeiden werden kann. Die
vorgesehene Nutzung fügt sich in die bereits bestehende Freizeit- und
Erholungsnutzung der Umgebung ein. Kulturveranstaltungen haben meist
immissionsschutzfachliche Auswirkungen, weshalb verkehrlich näher an
Siedlungsgebiete angebundene Standorte nicht in Frage kommen können. Es sind
somit nach dem aktuellen Kenntnisstand keine besseren Alternativen für das
geplante Vorhaben im Stadtgebiet auszumachen.
Plananpassungen
sind daher nicht erforderlich.
B) Öffentlichkeit
Die Stellungnahme nachstehender BürgerInnen ist in Anlage 2 beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
B-1) Bürger
1/11.03.2023
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen. Die Einwände bzgl. der immissionsschutzfachlichen Belange
werden auf Ebene des Bebauungsplanes im Rahmen der Abwägung behandelt.
Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, wie z.B. zeitweise Straßensperrungen,
sind nicht Bestandteil der Bauleitplanung.