Sitzung: 27.04.2023 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2023/114
1.Beschluss:
Dem Geschäftsordnungsantrag zum Ende der Debatte wird stattgegeben.
1.Abstimmungsergebnis:
Abwesend:
StR Dr. Straßer
StR Wurzer
2.Beschluss:
a) Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen
b) Beschluss über die Haushaltssatzungen der Stiftungen mit ihren Anlagen
I. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 63 ff: der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
Im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen
und Ausgaben mit 86.959.400 €
u n d
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 37.651.800 €
ab.
2. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2023 wird im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 10.543.400 €
in den Aufwendungen auf 14.359.100 €
------------------
-3.635.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Erträgen auf 8.292.100 €
in den Aufwendungen auf 8.292.100 €
festgesetzt.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf 4.300.000 € festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Stadtwerke Friedberg wird auf 6.900.000 € festgesetzt.
§ 3
1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 25.310.000 € festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden in Höhe von 4.340.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
Grundsteuer a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
b) für die Grundstücke (B) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und
dem Gewerbekapital 350 v.H. (ab 01.01.2004)
§
5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:
- für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 14.493.200 €,
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge 1.757.200 €
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen Verlustausgleiche – weitere 3.049.100 €.
§
6
Entfällt
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
II. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stiftungen der Stadt Friedberg mit Ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung für die Stiftungen der
Stadt Friedberg
Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63
ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg
folgende Haushaltssatzung:
§
1
Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne der Spitalstiftung sowie der Karl-
Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung für das Haushaltsjahr 2023 werden
hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben
1) bei der Spitalstiftung mit 23.700 €
2) bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 48.800 €
insgesamt mit 72.500 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
1) bei der Spitalstiftung mit 1.700 €
2) bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 0 €
insgesamt mit 1.700 €
ab.
§
2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht
aufgenommen.
§
3 – 6
entfällt
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Friedberg; den
STADT FRIEDBERG
Roland Eichmann
Erster Bügermeister
III. Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit Ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2022
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63
ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
Im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 86.750 €
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 15.000 €
§ 2 – 6
Entfällt
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Friedberg, den
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister
2.Abstimmungsergebnis:
Ja: 18
Nein: 11
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 29
Abwesend:
StR Dr. Straßer
StR Wurzer