Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

1.Beschluss:

 

Dem Geschäftsordnungsantrag zum Ende der Debatte wird stattgegeben.

 

 

1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12          

Nein:                                        17          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              29          

 

 

Abwesend:

StR Dr. Straßer

StR Wurzer

 

 

 

2.Beschluss:

 

a)    Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen

b)    Beschluss über die Haushaltssatzungen der Stiftungen mit ihren Anlagen

 

 

I.  Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)

für das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund der Art. 63 ff: der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

1.   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

Im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen

und Ausgaben mit                                                                86.959.400 €

 

u n d

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit                                                                37.651.800 €

 

ab.

 

2.   Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2023 wird im Erfolgsplan

 

in den Erträgen auf                                                               10.543.400 €

in den Aufwendungen auf                                                    14.359.100 €

                                                                                              ------------------

 -3.635.700 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Erträgen auf                                                               8.292.100 €

in den Aufwendungen auf                                                    8.292.100 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

1.   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf 4.300.000 € festgesetzt.

 

2.   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Stadtwerke Friedberg wird auf 6.900.000 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

1.   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 25.310.000 € festgesetzt.

 

2.   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden in Höhe von 4.340.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuerhebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer                       a) für die land- und forstwirt-

                                    schaftlichen Betriebe (A)               360 v.H. (ab 01.01.2004)

b)  für die Grundstücke (B)                  360 v.H. (ab 01.01.2004)

 

Gewerbesteuer                  nach dem Gewerbeertrag und

                                                                   dem Gewerbekapital                          350 v.H. (ab 01.01.2004)

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:

 

 

-     für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 14.493.200 €,

-     für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge 1.757.200 €

-     für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen Verlustausgleiche – weitere 3.049.100 €.

 

 

§ 6

 

Entfällt

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

II.    Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stiftungen der Stadt Friedberg mit Ihren Anlagen wird beschlossen:

 

 

 

Haushaltssatzung für die Stiftungen der Stadt Friedberg

Haushaltsjahr 2023

 

 

 

Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63

ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg

folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne der Spitalstiftung sowie der Karl-

Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung für das Haushaltsjahr 2023 werden

hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und

Ausgaben


 

                                           1) bei der Spitalstiftung mit                             23.700 €

  

                                           2) bei der Karl-Sommer-

                                                Obdachlosen- und

                                               Altersheimstiftung mit                                 48.800 €

 

                                                insgesamt mit                                            72.500 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

 

                                           1) bei der Spitalstiftung mit                               1.700 €

 

 2) bei der Karl-Sommer-

                                                Obdachlosen- und

                                                Altersheimstiftung mit                                         0 €

 

                                               insgesamt mit                                                1.700 €

 

ab.

 

 

 

§ 2

 

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht

aufgenommen.

 

 

 

§ 3 – 6

entfällt

 

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Friedberg; den

STADT FRIEDBERG

 

 

Roland Eichmann

Erster Bügermeister

 

 


 

III.   Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums Schwaben mit Ihren Anlagen wird beschlossen:

 

 

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr

2022

Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

Auf Grund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetztes (BayStG) sowie Art. 63

ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Friedberg

folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

Im Verwaltungshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben                                         mit                               86.750 €

 

 

im Vermögenshaushalt in den

Einnahmen und Ausgaben                                         mit                               15.000 €

 

 

 

§ 2 – 6

Entfällt

 

§ 7

 

 

 

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Friedberg, den

 

Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben

 

 

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister

 

 


 

 

2.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           18          

Nein:                                        11          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              29          

 

 

Abwesend:

StR Dr. Straßer

StR Wurzer

 

 

 

 


1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12          

Nein:                                        17          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              29          

 

 

Abwesend:

StR Dr. Straßer

StR Wurzer

 

 

 

2.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           18          

Nein:                                        11          

Pers. beteiligt:                           0          

Anwesend:                              29          

 

 

Abwesend:

StR Dr. Straßer

StR Wurzer