Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts - § 2b UStG - Antrag auf Gewährung der erweiterten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020
Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts - § 2b UStG - Antrag auf Gewährung der erweiterten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020