A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/07.11.2013

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 07.11.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 


A-2) Regierung von Schwaben, Landes- und Regionalplanung/10.10.2013

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Landes- und Regionalplanung vom 10.10.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die Textpassagen zum am 01.09.2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsprogramm werden angepasst.

 

 


A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/31.10.2013

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 31.10.2013 wir zur Kenntnis genommen. Durch die zwischen der Photovoltaikfreiflächenanlage und dem Schmiedgraben befindliche Grünfläche zur Pflanzung von Bäumen und Sträuchern ist der gewünschte Uferstreifen planerisch bereits eingehalten. Zudem befindet sich dazwischen ein weiteres Grundstück, womit gleichzeitig keine Beeinträchtigung der Unterhaltungsmöglichkeiten besteht. In Ziffer C.7.2.1 ist erläutert, das kein Schadstoffeintrag stattfindet. Dies wird durch eine klarstellende Festsetzung ergänzt.

 


A-4) Staatliches Bauamt Augsburg/10.10.2013

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 10.10.2013 wird zur Kenntnis genommen. Die früheren Hinweise des Staatlichen Bauamtes wurden bereits umgesetzt.

 

 


A-5) Lechwerke AG/11.11.2013

Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 11.11.2013 wird zur Kenntnis genommen. Östlich des Geltungsbereiches befindet sich eine Fernmeldekabeltrasse der LEW TelNet GmbH. Auf den Bestand und die Erfordernisse ist in der Begründung hinzuweisen, die Trasse in der Planzeichnung aufzuzeigen.

 


A-6) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/17.10.2013

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 17.10.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 


A-7) DB Energie GmbH/31.10.2013

Die Stellungnahme der DB Energie GmbH vom 31.10.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 


A-8) Eisenbahn-Bundesamt/04.11.2013

Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 04.11.2013 wird zur Kenntnis genommen.

 


A-9) Bund Naturschutz/10.10.2013
Die Stellungnahme Bund Naturschutz vom 10.10.2013 wird zur Kenntnis genommen. Im Umweltbericht ist eine artenschutzrechtliche Prüfung enthalten, die zu dem Ergebnis kommt, dass es sich bei den Grundstücksbereichen zwar um ein Wiesenbrütergebiet  handelt, jedoch auf den Flächen selbst kein Vorkommen erfasst wurde. Dies liegt wohl daran, dass Wiesenbrüter großflächig überschaubare Gelände bevorzugen und Abstand von Hindernissen wie hier der Autobahn mit Lärmschutzwand sowie den Fernleitungen und Masten halten.

Um den Eingriff in das Wiesenbrütergebiet auszugleichen wurden bereits entsprechende Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Dabei handelt es sich um CEF-Maßnahmen, die vor Beginn der Beeinträchtigung durch die Baumaßnahme umgesetzt werden müssen. Das dazu erforderliche wasserrechtliche Verfahren läuft bereits beim Landratsamt Aichach-Friedberg.

Den Belangen des Naturschutzes, insbesondere des Artenschutzes kann damit Rechnung getragen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair    vertreten durch Zweiten Bürgermeister Fuchs

StR Büchler                                        vertreten durch StR Güntner