A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/15.06.2014

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 15.06.2014 wird zur Kenntnis genommen. In der Präambel wird der § 13a BauGB ergänzt, die Begründung erläutert bereits die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens.

 

 

C-) Weiterer Beschluss

Im Vergleich zum bisherigen Bebauungsplan sollten die Baugrenzen verschoben und zum Teil auch in der Größe verändert werden. Für die Doppelhäuser war eine Ost-West-Ausdehnung von 12,50 m vorgesehen, wie es auch in allen dazugehörigen Maßketten aufgezeigt ist. Nur wurde die im nordwestlichen Bauraum WA 2 festgesetzte Baugrenze selbst falsch eingezeichnet. Sie wird nun im Osten verkleinert, so dass sie der darüber befindlichen Maßkette mit einer Ost-West-Ausdehnung von 12,50 m entspricht. Im Rahmen des Verfahrensschrittes wurde der Grundstückseigentümer und Antragsteller der Bebauungsplanänderung zu dieser Problematik befragt und hat der Änderung mit Schreiben vom 10.06.2014 auch schriftlich zugestimmt. Da ansonsten niemand von dieser Änderung betroffen ist, kann sie ohne weitere Anhörungen oder Auslegungen mit diesem Beschluss eingearbeitet werden und der Satzungsbeschluss gefasst werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth