Sitzung: 26.07.2018 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2018/240
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg,05.03.2018
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 05.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Es wird das Parallelverfahren zur Entwicklung des Bebauungsplanes angewandt. Somit wird das Entwicklungsgebot nicht missachtet.
A-2) Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz/14.02.2018
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Untere Immissionsschutzbehörde vom 14.02.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen noch nicht abschließend vor. Die Umsetzung der Ergebnisse erfolgt zum Entwurf des Bebauungsplanes.
Die Planzeichnung wird zum Entwurf so angepasst, dass auch die nächsten Immissionsorte in Dickelsmoor (IO 1, IO 2, IO 3 und IO 4) ersichtlich sind. Zum besseren Verständnis wird die Nummerierung der Immissionsorte aus dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 5 übernommen und weitergeführt.
A-3) Landratsamt Aichach-Friedberg, Naturschutz/19.02.2018
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Untere Naturschutzbehörde vom 19.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Regionaler Grünzug
Gemäß der Stellungnahme der Regierung von Schwaben zum Vorentwurf des vorliegenden Bebauungsplanes vom 05.03.2018 reicht die geplante Gewerbegebietserweiterung nur geringfügigen in den Unschärfebereich des regionalen Grünzuges hinein. Durch das im Verhältnis zu dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet geringere Ausmaß der geplanten Gebäude, kann von einer untergeordneten Bebauung gesprochen werden. Die Funktionen des Grünzuges in seiner Gesamtheit werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere werden die großflächige (Grün-)Gliederung dieses großen Siedlungsraumes, die Verbesserung des Bioklimas und die Erholungsvorsorge für Kurzzeiterholung nicht beeinträchtigt.
Im Zuge der Konkretisierung der Planung wurde die Eingrünung im Norden an die Planungserfordernisse angepasst und auf 10 m festgesetzt. Der aktuelle Planungsstand wird im Entwurf der parallelen Flächennutzungsplanänderung übernommen. Der Bebauungsplan wäre dann als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen.
Artenschutzrechtliche Belange
Die Ergebnisse des Fachbeitrags Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung lagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes noch nicht abschließend vor. Die Ergebnisse werden in den Entwurf des Bebauungsplanes integriert.
Es wurden zwei Ausgleichsflächen für den artenschutzrechtlichen Erhalt der Kiebitze erworben, welche als CEF Maßnahme auf die Bedürfnisse der Kiebitze ausgerichtet werden. Die Durchführung eines Monitorings sowie eines Risikomanagements werden im Bebauungsplan festgesetzt.
Um das Nahrungshabitat des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings entlang des Siebenbrünnelgrabens nicht zu beeinträchtigen, ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass in diesem Bereich als Ansaatmischung autochthones Saatgut mit einem hohen Anteil an Sanguisorba officinalis (Wiesenknopf) zu verwenden ist.
Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung
Die Ergebnisse des Umweltberichtes lagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes noch nicht abschließend vor. Die Ergebnisse werden in den Entwurf des Bebauungsplanes integriert.
Bestandteil des Umweltberichtes ist auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung inklusive Bilanzierung der erforderlichen Ausgleichsflächen. Anhand dieser Bilanzierung soll ein Konzept zur angemessenen naturschutzrechtlichen Kompensation zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgestellt werden.
A-4) Landratsamt Aichach-Friedberg, Kreisbaumeister/02.02.2018
Ziele der Raumordnung
Die Ausführungen des Kreisbaumeisters zur Einschätzung, ob es sich bei vorliegendem Bebauungsplan um eine untergeordnete Bebauung im Bezug zum Regionalen Grünzug (vgl. RP 9 B I 2.2 (Z) i. V. m. Karte 2 „Natur und Landschaft“) handelt, werden zur Kenntnis genommen. Gemäß der Stellungnahme der Regierung von Schwaben zum Vorentwurf des vorliegenden Bebauungsplanes vom 05.03.2018 reicht die geplante Gewerbegebietserweiterung nur geringfügigen in den Unschärfebereich des regionalen Grünzuges hinein. Durch das im Verhältnis zu dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet geringere Ausmaß der geplanten Gebäude, kann von einer untergeordneten Bebauung gesprochen werden. Die Funktionen des Grünzuges in seiner Gesamtheit werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere werden die großflächige (Grün-)Gliederung dieses großen Siedlungsraumes, die Verbesserung des Bioklimas und die Erholungsvorsorge für Kurzzeiterholung nicht beeinträchtigt.
Standortalternativen
Der gewählte Standort für ein Gewerbegebiet wurde im Rahmen einer Raumanalyse zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung als bestgeeigneter Standort ermittelt. Die Raumanalyse liegt als Anlage zur Begründung dem vorliegenden Bebauungsplan bei. Die Raumanalyse enthält zudem eine Plandarstellung der untersuchten Standortalterativen. Die Herausnahme bisheriger gewerblicher Bauflächen aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes bzw. der parallelen FNP-Änderung. Allerdings soll mit der Gewerbegebietserweiterung in Derching die gewerbliche Entwicklung hier konzentriert werden. Mittelfristig wird die Stadt Friedberg prüfen, ob damit an anderer Stelle bisher ungenutzte gewerbliche Bauflächen wieder rückgeführt werden können.
A-5) Landratsamt Aichach-Friedberg, Brandschutzdienststelle/02.02.2018
Die Hinweise der Brandschutzstelle zum abwehrenden Brandschutz werden
zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die einzuhaltenden technischen Regeln
wird in die Begründung aufgenommen.
A-6) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/20.02.2018
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 22.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Grundwasser
Für das Plangebiet liegt noch kein Baugrundgutachten vor. Für das bestehende, südlich angrenzende Gewerbegebiet wurde ein Baugrundgutachten erstellt (Kling Consult, 26. Juni 2008 und 1. Juli 2009). Aufgrund der Gleichartigkeit des geologischen Untergrundes sowie der räumlichen Nähe können die Ergebnisse der Untersuchung auf das vorliegende Plangebiet übertragen werden. Zum Zeitpunkt der Feldarbeiten zu den Baugrunduntersuchungen im Mai 2008 und im Frühjahr 2009 wurde der Grundwasserspiegel im angrenzenden Gewerbegebiet in Tiefen zwischen etwa 0,4 m und 1,3 m unter Geländeoberkante angetroffen. Es konnte festgestellt werden, dass die Höhe des Grundwasserstandes nach Norden hin leicht abnimmt. In der Satzung des Bebauungsplanes werden entsprechende Hinweise zu empfohlenen Schutzvorkehrungen bei der Errichtung von Gebäuden ergänzt.
Abwasserbeseitigung
Die Kläranlage Ach der Stadt
Friedberg ist in der Lage, die Abwässer aus dem Plangebiet aufzunehmen und
ausreichend zu reinigen. Schmutzwasser soll der Kanalisation zugeleitet werden.
Der hierfür neu zu errichtende Kanal wird hinsichtlich seiner hydraulischen
Leistungsfähigkeit ausreichend dimensioniert werden. Die Anregungen betreffen jedoch nicht Regelungsinhalte des
Bebauungsplanes, sondern beziehen sich auf die nachfolgenden Ausführungsplanungen.
Niederschlagswasserversickerung
Festsetzungen, nach denen unverschmutztes Niederschlagswasser im Plangebiet zu versickern ist sind bereits im Bebauungsplan enthalten.
Verschmutztes
Niederschlagswasser
Der Umgang mit verschmutztem Niederschlagswasser (Einleiten in die Kanalisation) ist bereits im Bebauungsplan geregelt.
A-7) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Augsburg/08.02.2018
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Zur klaren Abgrenzung zwischen Gewerbeflächen und landwirtschaftlicher Nutzung ist bereits eine Eingrünung des Plangebietes nach Westen und Norden im Bebauungsplan festgesetzt. Zudem ist innerhalb dieser Flächen bestimmt, dass Bäume und Sträucher mit einer Endwuchshöhe > 2 m in einem Abstand von 4 m zu benachbarten landwirtschaftlichen Flächen zu pflanzen sind.
A-8) Regierung von Schwaben, Augsburg/05.03.2018
Regionaler Grünzug
Nach Einschätzung der Regierung von Schwaben sind keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass durch das geringfügige Hineinreichen des geplanten gewerblichen Bauvorhabens in den Unschärfebereich des regionalen Grünzugs für den Bereich Friedberger Au dessen Funktionen (die großflächige (Grün-)Gliederung des großen Siedlungsraumes Augsburg, die Verbesserung des Bioklimas und die Erholungsvorsorge für Kurzzeiterhohlung) beeinträchtigt werden. Der Hinweis der Regierung von Schwaben, dass dem Bebauungsplan die regionalplanerischen Festlegungen zum regionalen Grünzug somit nicht entgegenstehen wird zur Kenntnis genommen.
Einzelhandelsagglomerationen
Die Ansiedelung von Einzelhandelsagglomerationen ist für das geplante Gewerbegebiet nicht vorgesehen. Zum Entwurf des Bebauungsplanes werden entsprechende Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandelsagglomerationen ergänzt.
A-9) Regionaler Planungsverband Augsburg/06.03.2018
Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 06.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Eine Behandlung der Anregung erfolgt über die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 05.03.2018.
A-10) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Koordination
Bauleitplanung – BQ, München/21.02.2018
Aufgrund der Ausführungen des
bayer. Landesamt für Denkmalpflege bedürfen Bodeneingriffe jeglicher Art eine
denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7.1 BayDSchG. Ein entsprechender Hinweis
wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
A-11) Deutsche Telekom
Technik GmbH/29.01.2018
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 29.01.2018 wird
zur Kenntnis genommen. Die Anregungen betreffen nicht Regelungsinhalte des
Bebauungsplanes, sondern beziehen sich auf die nachfolgenden
Ausführungsplanungen.
Im Zuge der Ausführungsplanungen wird der Hinweis berücksichtig.
A-12) Bayerischer
Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Schwaben, Augsburg/26.02.2018
Die Stellungnahme des Bauernverbandes vom 26.02.2018 wird zur Kenntnis
genommen.
Flächenverbrauch
Der gewählte Standort für ein Gewerbegebiet wurde im Rahmen einer Raumanalyse zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung als bestgeeigneter Standort ermittelt. Die Raumanalyse liegt als Anlage zur Begründung dem vorliegenden Bebauungsplan bei. Diese Erweiterung des Gewerbegebiets stellt der Analyse zu Folge voraussichtlich eines der letzten Potentiale zur Gewerbeansiedlung in Friedberg dar.
PIK-Maßnahmen
Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde - Landratsamt
Aichach-Friedberg ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich über
produktionsintegrierte Kompensations–Maßnahmen (PIK) nicht möglich, da diese
für vorliegenden Bebauungsplan keinen ausreichenden Ausgleich darstellen. Der
naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt daher nicht über PIK-Maßnahmen.
Weg entlang des Siebenbrünnelgrabens
Um eine ungehinderte Nutzung des Weges zu ermöglichen, wird die Fläche
zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen um 2 m
nach Westen verkürzt.
Baumpflanzungen
Bei dem festgesetzten Mindestabstand von 4 m zwischen Baumpflanzungen und
landwirtschaftlichen Flächen ist davon auszugehen, dass ein Lichtraumprofil von
4 m gegeben ist.
Immissionen aus angrenzender Landwirtschaftlicher Nutzung
Aufgrund der Nähe zu landwirtschaftlichen Nutzungen wird im Bebauungsplan
als Hinweis ergänzt, dass aufgrund der Bewirtschaftung mit Staub-, Lärm- und
Geruchseinwirkungen zu rechnen ist.
A-13) Stadtwerke Augsburg
Holding GmbH/21.02.2018
Die Firmenbezeichnung „Stadtwerke Augsburg Energie GmbH“ wird in der
Begründung durch „swa Netze GmbH“ ersetzt.
A-14) Bund Naturschutz,
Ortsgruppe Friedberg/25.01.2018
Die Stellungnahme des Bund Naturaschutz vom 25.01.2018 wird zur Kenntnis
genommen.
Regionaler Grünzug
Gemäß der Stellungnahme der Regierung von Schwaben zum Vorentwurf des vorliegenden Bebauungsplanes vom 05.03.2018 reicht die geplante Gewerbegebietserweiterung nur geringfügigen in den Unschärfebereich des regionalen Grünzuges hinein. Durch das im Verhältnis zu dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet geringere Ausmaß der geplanten Gebäude, kann von einer untergeordneten Bebauung gesprochen werden. Die Funktionen des Grünzuges in seiner Gesamtheit werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere werden die großflächige (Grün-)Gliederung dieses großen Siedlungsraumes Augsburg, die Verbesserung des Bioklimas und die Erholungsvorsorge für Kurzzeiterholung nicht beeinträchtigt.
Standortwahl
Auf Grund fachbehördlicher Vorgaben wurde im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes geprüft, welche Flächen im Hinblick auf ein langfristiges und groß-räumiges Planungskonzept für die künftige gewerbliche Entwicklung der Stadt Friedberg grundsätzlich zur Ansiedlung von Gewerbegebieten geeignet sind.
Die Ermittlung möglicher Gewerbestandorte erfolgte mittels einer Raumanalyse, die flächendeckend das gesamte Gebiet der Stadt Friedberg in einer Größenordnung von 8.121 ha umfasst. In einer mehrstufigen Untersuchung wurden grundsätzlich ungeeignete Flächen ausgeschlossen (Lage im Wasserschutzgebiet, Lage im Naturschutzgebiet usw.) und potenziell geeignete Flächen identifiziert. Die letztendlich in Frage kommenden Gebiete wurden anhand von Gunst-/Ungunstfaktoren (z. B. Erschließung, Topografie, Vermeidung der Zersiedelung, Flächenverfügbarkeit usw.) vergleichend gegenübergestellt und bewertet. Im Zuge der ersten Stufe der Raumanalyse verblieben 3 Standorte, die sich potenziell für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes eignen.
Im Ergebnis der weiteren Detailabstimmung, nach Abwägung aller Standortfaktoren und unter Berücksichtigung sonstiger städtebaulicher Vorgaben hat sich die Stadt Friedberg dafür entschieden, eine künftige gewerbliche Entwicklung im Bereich nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Derching-West zu konzentrieren. Innerörtliche Potentialflächen stehen nicht zur Verfügung.
Flächensparender Umgang mit
Grund und Boden
Um diesem landesplanerischen Ziel gerecht zu werden und die Belange des Umweltschutzes adäquat in die Bauleitplanung zu integrieren, wurde der Bebauungsplan im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden erarbeitet. Durch die Anordnung einer breiten Grünzone als Ortsrandeingrünung an den Rändern des Plangebietes ist die für eine gewerbliche Nutzung zulässige Fläche auf ein Mindestmaß reduziert.
Zudem wird durch die Nutzung
bestehender Erschließungseinrichtungen dem Gebot des sparsamen Umgangs mit
Grund und Boden im Rahmen der Baugebietsentwicklung entsprochen. Durch den
direkten Anschluss des Baugebietes an den Siedlungsbestand wird eine
Zersiedelung der Landschaft verhindert und durch grünordnerische Festsetzungen
(Ortsrandeingrünung) die Einbindung des Plangebietes in die Landschaft
forciert.
Grundwasser
Für das Plangebiet liegt noch kein Baugrundgutachten vor. Für das bestehende, südlich angrenzende Gewerbegebiet wurde ein Baugrundgutachten erstellt (Kling Consult, 26. Juni 2008 und 1. Juli 2009). Aufgrund der Gleichartigkeit des geologischen Untergrundes sowie der räumlichen Nähe können die Ergebnisse der Untersuchung auf das vorliegende Plangebiet übertragen werden. Zum Zeitpunkt der Feldarbeiten zu den Baugrunduntersuchungen im Mai 2008 und im Frühjahr 2009 wurde der Grundwasserspiegel im angrenzenden Gewerbegebiet in Tiefen zwischen etwa 0,4 m und 1,3 m unter Geländeoberkante angetroffen. Es konnte festgestellt werden, dass die Höhe des Grundwasserstandes nach Norden hin leicht abnimmt. Die Kosten für die Erschließung und Bebauung des Gebietes werden folglich auf vergleichbarem Niveau wie beim südlich angrenzenden Gewerbegebiet liegen. In der Satzung des Bebauungsplanes werden entsprechende Hinweise zur empfohlenen Bauausführung von Gebäuden zum Schutz gegen Grundwasser ergänzt.
Artenschutz
Die Ergebnisse des Fachbeitrags Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung lagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes noch nicht abschließend vor. Die Ergebnisse werden in den Entwurf des Bebauungsplanes integriert. Zudem wird zum Entwurf des Bebauungsplanes ein Umweltbericht integriert. Bestandteil des Umweltberichtes ist auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung inklusive Bilanzierung der erforderlichen Ausgleichsflächen. Anhand dieser Bilanzierung soll ein Konzept zur angemessenen naturschutzrechtlichen Kompensation zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgestellt werden. Bei der Ausarbeitung eines Ausgleichskonzeptes werden die spezifischen Anforderungen des Kiebitz in besonderem Maße berücksichtigt. Da der Kiebitz nicht als standorttreu gilt, können mit geeigneten Flächen und Pflegemaßnahmen in ausreichendem Maße Ersatzquartiere für den Kiebitz bereitgestellt werden. Die Durchführung eines Monitorings sowie eines Risikomanagements werden im Bebauungsplan festgesetzt.
A-15) Landesbund für
Vogelschutz, Kreisgruppe Aichach-Friedberg e. V./15.02.2018
Die Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz vom 15.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Die Ergebnisse des Umweltberichtes lagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes noch nicht abschließend vor. Die Ergebnisse werden in den Entwurf des Bebauungsplanes integriert. Bestandteil des Umweltberichtes ist auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung inklusive Bilanzierung der erforderlichen Ausgleichsflächen. Anhand dieser Bilanzierung soll ein Konzept zur angemessenen naturschutzrechtlichen Kompensation zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgestellt werden. Aufgrund einer im Jahr 2017 durchgeführten Überblickkartierung ist bekannt, dass im Plangebiet und auf umliegenden Flächen Nahrungshabitate für die Kiebitz-Population der Friedberger Au bestehen. Im Rahmen der Überblickskartierung konnte für ein Grundstück im Plangebiet auch ein Brutnachweis des Kiebitz erbracht werden. Bei der Ausarbeitung eines Ausgleichskonzeptes werden die spezifischen Anforderungen des Kiebitz in besonderem Maße berücksichtigt. Die Durchführung eines Monitorings sowie eines Risikomanagements werden im Bebauungsplan festgesetzt.
A-16) bayernets GmbH,
München/30.01.2018
Die Gashochdruckleitung Anwalting-Kissingen (AK13/1300) DN500/PN70 ist
bereits im Bebauungsplan mit einem 8 m breiten Schutzstreifen dargestellt. Es
wird als Hinweis im Bebauungsplan ergänzt, dass alle Maßnahmen, die den Bestand
der Anlage gefährden oder den Betrieb, Wartung und Unterhalt beeinträchtigen
könnten, zu unterlassen sind.
A-17) Stadt Augsburg,
Stadtplanungsamt/27.02.2018
Die Anregungen der Stadt Augsburg werden zur Kenntnis genommen.
Naturschutzfachlicher Ausgleich
Eine Eingrünung des Plangebietes ist im Bebauungsplan bereit
berücksichtigt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden anhand der
Bilanzierung zum Entwurf des Bebauungsplanes integriert.
Immissionsschutz
Die nächsten Immissionsorte auf Augsburger Flur werden im Schallgutachten
ergänzt. Aufgrund der Entfernung von ca. 1,3 km bzw. ca. 1,7 km wird auf eine
Darstellung der Immissionsorte Derchingerstraße auf Augsburger Flur und
Tierheim Lechleite (Friedberg) in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
verzichtet.
A-18) HBE Handelsverband
Bayern e.V., Augsburg/29.01.2018
Die Ansiedelung von Einzelhandelsagglomerationen ist für das geplante Gewerbegebiet nicht vorgesehen. Zum Entwurf des Bebauungsplanes werden entsprechende Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandelsagglomerationen ergänzt.
A-19) Amt für ländliche
Entwicklung Schwaben, Krumbach/22.02.2018
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
B-1)
Bürgerschreiben/06.02.2018 xxxxx xxxxx xxxxx
Die Stellungnahme vom 06.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Das schalltechnische Gutachten wird von der Unteren
Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Aichach-Friedberg geprüft und
beurteilt. Laut deren Stellungnahme werden die Vorgaben und Richtwerte
eingehalten. Im Zuge der Baugenehmigung eines Bauvorhabens im Gewerbegebiet ist
ein eigenes schalltechnisches Gutachten vorzulegen. Auf die daraus
resultierenden Lärmpegel wird ein Puffer von 2 dB(A) addiert, um die
Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Dieser Puffer ist in der aktuellen
schalltechnischen Untersuchung nicht eingerechnet, da dies sonst zu einer
Doppelberücksichtigung führen würde.
B-2)
Bürgerschreiben/26.02.2018 xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxx xxxxx xxxxxxxxx xxxxx xx xxxxxxxx xxxxx xxxxxxxx
Die Stellungnahme vom 26.02.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan werden im Parallelverfahren
aufgestellt bzw. geändert. Somit ist der Bebauungsplan nicht lediglich als
Vorentwurf oder gar Planungskonzept zu sehen. Es handelt sich hierbei von der
planerischen Tiefe her um einen qualifizierten Bebauungsplan, welcher
detaillierte Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren
Grundstücksflächen und örtlichen Verkehrsflächen enthält. Zudem werden
darüberhinausgehende Festsetzungen getroffen, z.B. zu grünordnerische
Maßnahmen.
Gemäß der Stellungnahme der Regierung von Schwaben zum Vorentwurf des vorliegenden Bebauungsplanes vom 05.03.2018 reicht die geplante Gewerbegebietserweiterung nur geringfügigen in den Unschärfebereich des regionalen Grünzuges hinein. Durch das im Verhältnis zu dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet geringere Ausmaß der geplanten Gebäude, kann von einer untergeordneten Bebauung gesprochen werden. Die Funktionen des Grünzuges in seiner Gesamtheit, dazu zählt beispielweise die Frischluftzufuhr, werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere werden die großflächige (Grün-)Gliederung dieses großen Siedlungsraumes, die Verbesserung des Bioklimas und die Erholungsvorsorge für Kurzzeiterholung nicht beeinträchtigt.
Laut BauNVO §8 Abs. 1 sind im Gewerbegebiet nur nicht erheblich
belästigende Gewerbebetriebe zulässig. Stark produktionsemittierende Betriebe,
die unter die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung fallen, sind somit
unzulässig. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmkontingente erfolgt
zudem eine Einschränkung des Fahrverkehrs und somit der Luftbelastung. Des
Weiteren stellt das Bauvorhaben laut Einschätzung der Regierung von Schwaben
keinen überörtlichen Raumeingriff dar, von dem bei einer übermäßigen Luftbelastung
durch Abgase etc. auszugehen wäre.
Der Vorschlag zur Fernwärmenutzung über die Müllerverbrennungsanlage der
Stadt Augsburg wird zur Kenntnis genommen und an die Stadtwerke Friedberg
weitergeleitet.
Die Bodenversiegelung der Grundstücke wird durch die Festsetzung einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 eingeschränkt. Dadurch und durch die Verwendung
wasserdurchlässiger Beläge bei PKW-Stellplätzen wird einer zu hohen
Versiegelung entgegengewirkt. Die Eingrünung von Dach- und Fassadenflächen wird
nur mit einem Drittel auf die Herzustellende Grünfläche angerechnet, sodass in
jedem Fall eine teilweise Begrünung des Grundstücks notwendig ist.
Bei der Ausweisung von Baugebieten ist allgemein während der Bauphase im rechtlich vorgegebenen Rahmen mit Emissionen zu rechnen.
Für das Plangebiet liegt noch kein Baugrundgutachten vor. Für das bestehende, südlich angrenzende Gewerbegebiet wurde ein Baugrundgutachten erstellt (Kling Consult, 26. Juni 2008 und 1. Juli 2009). Aufgrund der Gleichartigkeit des geologischen Untergrundes sowie der räumlichen Nähe können die Ergebnisse der Untersuchung auf das vorliegende Plangebiet übertragen werden. Zum Zeitpunkt der Feldarbeiten zu den Baugrunduntersuchungen im Mai 2008 und im Frühjahr 2009 wurde der Grundwasserspiegel im angrenzenden Gewerbegebiet in Tiefen zwischen etwa 0,4 m und 1,3 m unter Geländeoberkante angetroffen. Es konnte festgestellt werden, dass die Höhe des Grundwasserstandes nach Norden hin leicht abnimmt. In der Satzung des Bebauungsplanes werden entsprechende Hinweise zu empfohlenen Schutzvorkehrungen bei der Errichtung von Gebäuden ergänzt.
Bereits das vorhandene Gewerbegebiet und die weiterhin stark vorhandene Nachfrage nach Flächen zeigen, dass Gewerbebetriebe diese Mehrkosten zu ihren Lasten nicht scheuen.
C-1) Stadt Friedberg,
Finanzreferat /05.03.2018
Der mit Änderungsbeschluss des Stadtrates vom 19.10.2017 Nr. 2017/278 zur 2. Änderung und nördlichen Erweiterung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 5 für das Gewerbegebiet Derching-West nördlich der Anschlussstelle an die Bundesautobahn A 8 im Stadtteil Derching beschlossene Geltungsbereich wird dahingehend geändert, dass die Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 478 Gemarkung Derching reduziert wird.