Der Planungs- und Umweltausschuss billigt den vom Büro stadt – land – fritz Landschaftsarchitekten/Stadtplaner, Friedberg, überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48/II-B) für das Gebiet "Am Rothenberg" (Flächen zwischen Heimatshauser Weg und Eppaner Straße) in Friedberg in der Fassung vom 24.10.2019 und die Begründung vom 24.10.2019.

 

Der Änderungsentwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Vollzug dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Grundstückseigen-tümer gegenüber der Stadt Friedberg in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichten, die im Bebauungsplanentwurf festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche und das Straßenbegleitgrün zu erwerben, die Straße samt Straßenbegleitgrün entsprechend eines Eigentümerweges nach Bayerischem Straßen und Wegegesetz auf eigene Kosten herzustellen und selbige anschließend auf eigene Kosten zu unterhalten. Die Straße soll unentgeltlich durch die Allgemeinheit genutzt werden können und öffentlich gewidmet werden. Dieser Beschluss steht daher auch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Eigentümer zu einer öffentlichen Widmung der Straße.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StRin Becke