Sitzung: 19.11.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 12, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2020/390
Der Stadtrat beschließt die Änderungen des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Friedberg am westlichen Ortsrand des Stadtteils
Stätzling zur Errichtung eines Supermarktes im Stadtteil Stätzling.
1. Änderung des Titels:
Der Titel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 wird wie folgt
geändert:
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3
zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters südlich der St.-Anton-Straße
am westlichen Ortseingang im Stadtteil Stätzling“
2. Änderung des Geltungsbereichs:
Der geänderte Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 523 (Teilfläche), 517/2 (Teilfläche) und 571/2 (Teilfläche) der Gemarkung Stätzling.
Der Umgriff des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ist im beiliegenden Lageplan vom 22.09.2020 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Stadtrat billigt den von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und
Stadtentwicklung OPLA, Augsburg überarbeiteten Entwurf zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 3 zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters südlich
der St.-Anton-Straße am westlichen Ortseingang im Stadtteil Stätzling
(Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht) in der
Fassung vom 19.11.2020 sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus
den Plänen E1-E5 (Hochbau, Außenanlagen, Ansichten, Geländeschnitte und
Niederschlagswasser), jeweils in der Fassung vom 19.11.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.