Der Stadtrat beschließt die Änderungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Friedberg am westlichen Ortsrand des Stadtteils Stätzling zur Errichtung eines Supermarktes im Stadtteil Stätzling.

 

 

1. Änderung des Titels:


Der Titel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 wird wie folgt geändert:

„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters südlich der St.-Anton-Straße am westlichen Ortseingang im Stadtteil Stätzling“

 

 

2. Änderung des Geltungsbereichs:

 

Der geänderte Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 523 (Teilfläche), 517/2 (Teilfläche) und 571/2 (Teilfläche) der Gemarkung Stätzling.

 

Der Umgriff des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ist im beiliegenden Lageplan vom 22.09.2020 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss:


Der Stadtrat billigt den von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung OPLA, Augsburg überarbeiteten Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters südlich der St.-Anton-Straße am westlichen Ortseingang im Stadtteil Stätzling (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht) in der Fassung vom 19.11.2020 sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus den Plänen E1-E5 (Hochbau, Außenanlagen, Ansichten, Geländeschnitte und Niederschlagswasser), jeweils in der Fassung vom 19.11.2020.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           19

Nein:                                        12

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31