1. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich bestehender städtebaulicher Missstände und Mängel im Sanierungsgebiet Altstadt zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat anzuerkennen, dass die Sanierung noch nicht abgeschlossen werden konnte.

 

  1. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat als Frist für die Durchführung der Sanierung im bestehenden Sanierungsgebiet Altstadt nunmehr den 31.12.2023 festzulegen. 

 

  1. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch für den im Lageplan Anlage 3 dargestellten erweiterten Gebietsumgriff durchführen zu lassen.

 

Die Untersuchungen sind zügig durchzuführen und dem Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss bis spätestens zum 31.07.2023 zur Beratung vorzulegen.

 

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung mit der Angebotseinholung zur Erbringung von Untersuchungs- und Planungsarbeiten zu beauftragen und auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots einen Förderantrag bei der Regierung von Schwaben (Städtebauförderung) zu stellen, sowie anschließend die Vergabeentscheidung dem Gremium zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Dem Stadtrat wird empfohlen, bis zur Beschlussfassung bzgl. des Umgangs mit den Ergebnissen der unter Ziffer 3. genannten Vorbereitenden Untersuchungen die Sanierung auf Basis des bisherigen Sanierungsgebietes und seiner Ziele fortzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                 13     

Nein:                                0     

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                    13