Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB gegen den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 „Betreutes Wohnen“ sowie zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ried, jeweils in der Fassung vom 29.04.2021, keine Einwände.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                 12     

Nein:                                0     

Pers. beteiligt:                 0     

Anwesend:                   12

                                               

     

Abwesend:

StRin Hörmann von und zu Guttenberg – vertreten durch StR Rietzler

FrV Hatzold – entschuldigt